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AGB-Segway

 

 

 

AGB-Segway

1.) Die Wein Events & Action (im folgenden WEA genannt) führt Segway-Touren auf angemieteten Segways in Durbach und Umgebung durch. Dabei tritt die WEA, sofern nicht anders vereinbart, als Veranstalter auf. Die Segway-Touren werden von einem Tourguide geleitet, der von der WEA eingesetzt wird. Die Vertragspartner bei Segway-Touren sind somit der Segway-Tour-Teilnehmer einerseits und die WEA andererseits.

2.) Nach der telefonischen, persönlichen oder schriftlichen (d.h. auch per Email) Buchungsanfrage erhält der Segway-Tour-Teilnehmer von der WEA eine schriftliche Bestätigung (bevorzugt per Email), mit Angabe u.a. des Teilnahmebetrages und der Zahlungsweise. Die Zahlung der Segway-Touren hat im Voraus zu erfolgen. Nach Eingang des Teilnahmebetrages erhält der Segway-Tour-Teilnehmer von der WEA eine schriftliche Buchungsbestätigung, aus der sämtliche Einzelheiten der jeweiligen Segway-Tour hervorgehen. Erst damit gilt die Buchung der Segway-Tour für die WEA als verbindlich vereinbart.

3.) Die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Teilnahmekosten sind vor Beginn der Segway-Tour an die WEA zu zahlen. Die Zahlung hat entweder durch Banküberweisung des Segway-Tour-Teilnehmers auf die in der Buchungsbestätigung angegebene Bankverbindung der WEA zu erfolgen. Bei kurzfristigen Buchungen ist auch eine Barzahlung oder die Bezahlung mittels EC-Karte unmittelbar vor der Segway-Tour möglich. Die Barzahlung ist direkt bei der WEA zu leisten.

4.) Ist der Segway-Touren-Teilnehmer nicht bis spätestens 10 Minuten nach dem vereinbarten Tourbeginn am Treffpunkt erschienen, ist die Teilnahme an der Segway-Tour mit Rücksicht auf die weiteren Teilnehmer im Normalfall nicht mehr möglich. Die Entscheidung ist dem Tourguide und dem zuständigen WEA-Mitarbeiter vorbehalten.

5.) Eine kostenfreie schriftliche Stornierung der Segway-Tour durch den Tour-Teilnehmer ist bis spätestens 5 Kalendertage vor dem gebuchten Tour-Termin möglich. Danach ist der vereinbarte Führungspreis in voller Höhe zu zahlen. Kann die WEA den Platz hingegen noch kurzfristig anderweitig vergeben, wird lediglich eine Bearbeitungspauschale in Höhe von € 5,-- pro abgesagten Teilnehmer fällig. Alternativ kann der Segway-Tour-Teilnehmer auch kostenfrei einen geeigneten  Ersatzteilnehmer stellen. Die Stornierung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Eine anderweitige Mitteilung hat keine Gültigkeit.

6.) Bei einer schriftlichen Stornierung aufgrund schlechter Wetterlage durch die Gruppe 2 Tage vor der Tour, ist die Stornierung kostenfrei. Bei Stornierungen danach werden 5 % Stornogebühren des Gesamtbetrages, mindestens jedoch € 50,-- zur Zahlung fällig.

7.) Die WEA behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen aus witterungsbedingten oder anderweitigen wichtigen Gründen, wegen derer eine gefahrlose Durchführung nicht gewährleistet ist, die Segway-Tour – auch kurzfristig – abzusagen.

8.) Muss eine Segway-Tour aus unter Punkt 6 aufgeführten Gründen abgesagt werden, wird der Segway-Tour-Teilnehmer durch die WEA so früh wie möglich unter der vom Segway-Tour-Teilnehmer angegebenen Mobil-Rufnummer telefonisch benachrichtigt. In diesem Fall erfolgt eine Gutschrift des Teilnehmerbeitrages für einen anderen Termin. Sollte der Segway-Tour-Teilnehmer eine Rückzahlung des Teilnahmebetrages wünschen, so kann die WEA eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,-- in Rechnung stellen oder seine Tour-Buchung in eine SEGWAY-Einzelnutzung nach dem gültigen Preistableau der WEA umbuchen.

9.) Muss eine Segway-Tour witterungsbedingt oder aus anderen wichtigen Gründen abgebrochen werden, so wird dem Segway-Tour-Teilnehmer um jede volle halbe Stunde, um die die Segway-Tour verkürzt werden muss, ein Beitrag in Höhe von 10 Euro zurückerstattet. Die Entscheidung über einen notwendigen Tourabbruch obliegt dem Tourguide.

10.) Der Segway-Tour-Teilnehmer ist verpflichtet, vor Beginn  die Haftungsausschlusserklärung und die  Sicherheitsregelungen durch seine Unterschrift anzuerkennen. Während der Tour hat der Segway-Tour-Teilnehmer einen Helm (Fahrradhelm oder Helm der WEA) zu tragen und den Anweisungen des Tourguides zu folgen.

11.) Die WEA haftet in jedem Fall nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch ihn selbst oder den mit der Durchführung der Segway-Tour beauftragten Tour Guide beruhen. Die Haftung bezieht sich ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Zeitrahmens und ist begrenzt auf den dreifachen Betrag des vom Segway-Tour-Teilnehmers für die Segway-Tour geleisteten Teilnahmebetrags.

12.) Der Segway-Tour-Teilnehmer sowie der Bucher einer Segway-Tour erkennt diese Geschäftsbedingungen mit den Buchungsanfragen an. Erhält er von diesen Bedingungen erst nach der Buchung Kenntnis, gelten sie als anerkannt, wenn der Bucher oder der Segway-Tour-Teilnehmer nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich widerspricht.

13.) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge.